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   BGH, 05.04.2022 - XI ZR 521/21   

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https://dejure.org/2022,10498
BGH, 05.04.2022 - XI ZR 521/21 (https://dejure.org/2022,10498)
BGH, Entscheidung vom 05.04.2022 - XI ZR 521/21 (https://dejure.org/2022,10498)
BGH, Entscheidung vom 05. April 2022 - XI ZR 521/21 (https://dejure.org/2022,10498)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung einer Revision oder einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.02.2017 - V ZR 147/16

    Klage gegen den Ausspruch des Vorbehalts der beschränkten Erbenhaftung:

    Auszug aus BGH, 05.04.2022 - XI ZR 521/21
    Eine von der Antragstellerin eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde wäre aber unzulässig, da es an der für die Zulässigkeit sämtlicher Rechtsmittel erforderlichen Beschwer der Antragstellerin durch das vorgenannte Urteil fehlt (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 2017 - V ZR 147/16, NJW-RR 2017, 1040 Rn. 5 sowie Beschlüsse vom 12. März 2020 - IX ZB 68/18, WM 2020, 751 Rn. 6 und vom 15. Dezember 2020 - VIII ZR 341/19, WuM 2021, 122 Rn. 12, jeweils mwN).
  • BGH, 12.03.2020 - IX ZB 68/18

    Sofortige Beschwerde des Insolvenzverwalters gegen die Ablehnung seines

    Auszug aus BGH, 05.04.2022 - XI ZR 521/21
    Eine von der Antragstellerin eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde wäre aber unzulässig, da es an der für die Zulässigkeit sämtlicher Rechtsmittel erforderlichen Beschwer der Antragstellerin durch das vorgenannte Urteil fehlt (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 2017 - V ZR 147/16, NJW-RR 2017, 1040 Rn. 5 sowie Beschlüsse vom 12. März 2020 - IX ZB 68/18, WM 2020, 751 Rn. 6 und vom 15. Dezember 2020 - VIII ZR 341/19, WuM 2021, 122 Rn. 12, jeweils mwN).
  • BGH, 15.12.2020 - VIII ZR 341/19

    Bemessen des Werts der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer i.R.e.

    Auszug aus BGH, 05.04.2022 - XI ZR 521/21
    Eine von der Antragstellerin eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde wäre aber unzulässig, da es an der für die Zulässigkeit sämtlicher Rechtsmittel erforderlichen Beschwer der Antragstellerin durch das vorgenannte Urteil fehlt (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 2017 - V ZR 147/16, NJW-RR 2017, 1040 Rn. 5 sowie Beschlüsse vom 12. März 2020 - IX ZB 68/18, WM 2020, 751 Rn. 6 und vom 15. Dezember 2020 - VIII ZR 341/19, WuM 2021, 122 Rn. 12, jeweils mwN).
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